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VG Regensburg, 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Eigenständiges Aufenthaltsrecht nach kurzer Ehe zur Vermeidung einer besonderen Härte (hier verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 29.11.2011 - 8 ME 120/11
Notwendigkeit des Fortbestehens der mit dem deutschen Ehepartner bestehenden …
Auszug aus VG Regensburg, 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679
Ob die Regelung vor diesem Hintergrund überhaupt Anwendung findet, wenn die Trennung der Eheleute vom stammberechtigten "Täter" ausgeht und nicht vom nachgezogenen "Opfer" (verneinend z. B. Nds. OVG, B. v. 29.11.2011, 8 ME 120/11 - juris-Rd.Nr. 10 m.w.N.; bejahend dagegen: Hess. VGH, B. v. 17.01.2007, 7 TG 2908/06 - juris-Rd.Nrn. 14 f. m.w.N.), bedarf vorliegend keiner Entscheidung. - VGH Hessen, 17.01.2007 - 7 TG 2908/06
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des vergewaltigten Ehegatten
Auszug aus VG Regensburg, 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679
Ob die Regelung vor diesem Hintergrund überhaupt Anwendung findet, wenn die Trennung der Eheleute vom stammberechtigten "Täter" ausgeht und nicht vom nachgezogenen "Opfer" (verneinend z. B. Nds. OVG, B. v. 29.11.2011, 8 ME 120/11 - juris-Rd.Nr. 10 m.w.N.; bejahend dagegen: Hess. VGH, B. v. 17.01.2007, 7 TG 2908/06 - juris-Rd.Nrn. 14 f. m.w.N.), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
- VG Augsburg, 28.03.2018 - Au 6 K 17.1167
Nachträgliche Befristung der Geltungsdauer einer eheabhängigen …
(1) Durch § 31 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG soll vermieden werden, dass der nachgezogene Ehegatte "auf Gedeih und Verderb" zur Fortsetzung einer untragbaren Lebensgemeinschaft gezwungen wird, weil er sonst Gefahr läuft, sein akzessorisches Aufenthaltsrecht zu verlieren (vgl. BayVGH, B.v. 13.08.2009 - 10 ZB 09.1020 - juris; VG Regensburg, B.v. 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679 - juris Rn. 26). - VG München, 09.11.2016 - M 12 S 16.3280
Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft zur Begründung eines Aufenthaltstitels
Durch § 31 Abs. 2 Satz 2 1. HS 2. Alt. AufenthG soll vermieden werden, dass der nachgezogene Ehegatte "auf Gedeih und Verderb" zur Fortsetzung einer untragbaren Lebensgemeinschaft gezwungen wird, weil er sonst Gefahr läuft, sein akzessorisches Aufenthaltsrecht zu verlieren (VG Regensburg, B. v. 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679, juris). - VG Augsburg, 23.07.2014 - Au 6 K 14.571
Philippinische Staatsangehörige; eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; keine …
(1) Durch § 31 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG soll vermieden werden, dass der nachgezogene Ehegatte "auf Gedeih und Verderb" zur Fortsetzung einer untragbaren Lebensgemeinschaft gezwungen wird, weil er sonst Gefahr läuft, sein akzessorisches Aufenthaltsrecht zu verlieren (VG Regensburg, B.v. 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679 - juris Rn. 26).
- VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552
Marokkanische Staatsangehörige; eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; keine besondere …
Durch § 31 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG soll vermieden werden, dass der nachgezogene Ehegatte "auf Gedeih und Verderb" zur Fortsetzung einer untragbaren Lebensgemeinschaft gezwungen wird, weil er sonst Gefahr läuft, sein akzessorisches Aufenthaltsrecht zu verlieren (VG Regensburg, B.v. 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679 - juris Rn. 26). - VG Augsburg, 24.02.2016 - Au 6 K 15.1467
Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Ehegatten nach Aufhebung der …
(1) Durch § 31 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG soll vermieden werden, dass der nachgezogene Ehegatte "auf Gedeih und Verderb" zur Fortsetzung einer untragbaren Lebensgemeinschaft gezwungen wird, weil er sonst Gefahr läuft, sein akzessorisches Aufenthaltsrecht zu verlieren (vgl. BayVGH, B. v. 13.8.2009 - 10 ZB 09.1020 - juris; VG Regensburg, B. v. 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679 - juris Rn. 26). - VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237
Verkürzung der Befristung der Aufenthaltserlaubnis; kein eigenständiges …
Durch § 31 Abs. 2 Satz 2 2. Alternative AufenthG soll vermieden werden, dass der nachgezogene Ehegatte "auf Gedeih und Verderb" zur Fortsetzung einer untragbaren Lebensgemeinschaft gezwungen wird, weil er sonst Gefahr läuft, sein akzessorisches Aufenthaltsrecht zu verlieren (VG Regensburg, B.v. 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679 - juris).